Zustände sind das

Ich hatte hier schon einen Artikel in meinem Entwürfe-Ordner, in dem ich, bezugnehmend auf diese Geschichte mich quasi beim Behördendschungel an sich öffentlich entschuldigen wollte, weil das Verfahren eine für mich unerwartete und erfreuliche Wendung genommen hatte – nämlich die, dass ich trotz meiner Festanstellung jetzt per Beschluss der Deutschen Rentenversicherung irgendwie doch selbständig und somit sozialversicherungsbefreit bin. Den Bescheid habe ich seit Dienstag vorliegen.

Nee, warte. Ja nee, schon. Irgendwie ja, aber irgendwie auch nicht. Ich hab nämlich in meiner Funktion als Geschäftsführerin, also Vertreterin des (sprich: Meines eigenen) Arbeitgebers einen Bescheid vorliegen. Ein ANDERER Bescheid jedoch ist mir angeblich als Arbeitnehmer zugegangen, und in diesem steht, dass die Sache jetzt noch mal von einer Fachabteilung geprüft wird. Die Tatsache, dass ich ja nun in meiner Position Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugleich bin (das ist doch der Stein des Anstosses überhaupt), ist denen zwar bekannt – aber nur weil etwas bekannt ist, muss man ja noch lange nicht nach der daraus erfolgenden Logik handeln. Also z. B. nur einen Bescheid mit einer klaren Entscheidung verschicken.

Das Beste kommt aber noch: Den Bescheid an mich als ArbeitGEBER muss ich jetzt mit einem Zweizeiler bestätigen. Als ArbeitNEHMER muss ich aber nach wie vor die Entscheidung der Fachabteilung der Behörde abwarten. Mal abgesehen davon, dass ich den Bescheid noch nicht habe. Der is in der Post. Oder so.

Was auch noch schön ist: Meine Krankenkasse funktioniert ungefähr genau so. Da ich ja nun direkt vorher privat versichert war, kündigen die mir rückwirkend für die letzten 6 Monate die Mitgliedschaft. Zappzerapp von einer Minute auf die andere. Mit den Rückzahlungen der bereits gezahlten Beiträge lassen sie sich aber schön Zeit, dafür muss ich jetzt erstmal den dazugehörigen Antrag stellen. Ich werd das mal kurz erwähnen, wenn ich morgen mit dem Vorstand der Kasse auf dem IV-Symposium in Hamburg beim Kaffee rumstehe. So als Anekdote nebenbei. Man muss Kontakte ausnutzen, wenn man sie hat.

Worüber ich überhaupt GAR nicht nachdenken darf ist die Tatsache, dass dieses groteske Bürokratentum auch noch von meinen Steuergeldern bezahlt wird. Von denen werde ich nämlich leider nicht befreit. Ein weiteres schönes Detail in diesem Chaos: Die Tatsache, dass ich den ArbeitGEBER-Bescheid mit einem Zweizeiler bestätigen muss, hab ich nur durch Zufall von meiner Steuerberaterin erfahren, die bei der Rentenversicherung anrief um irgendwas zu klären. Diesen Hinweis hatte der Sachbearbeiter „vergessen“ mit aufzuschreiben. Wie es der Zufall will, geh ich Samstag auf die Party eines Rechtsverdrehers – da kann ich doch gleich mal fragen, ob das so in Ordnung ist wenn eine Behörde in einem rechtswirksamen Bescheid so eine Info mal eben vergisst.

Gerade war ein kleines, fühlbares Bißchen Ruhe in mein Leben eingekehrt….gnarf.

P.S. Update um 17:30 Uhr: Auch schön – der Verbleib des Arbeitnehmer-Bescheides ist geklärt. Der ist zurückgekommen, weil ich doch umgezogen bin (funktioniert auch suuuuper, so ein Nachsendeantrag). Man habe jetzt in der Zwischenzeit erstmal schriftlich beim Einwohnermeldeamt die Mitteilung meiner neuen Adresse beantragt. Ob man mich, die Empfängerin des Arbeitgeber-Bescheides unter der Geschäftsadresse denn nicht hätte fragen können, womöglich gar ganz kurz telefonisch, wollt’ ich da wissen. Da es darauf keine kluge Antwort gibt, die sich gar mit einen Paragrafen untermalen ließe, hat man mir lieber gleich gar keine Antwort gegeben. Großes Kino.

Fortsetzung folgt….

3 Antworten zu „Zustände sind das“

  1. Holstenbewohner sagt:

    Und nun komm bloss nicht auf die Idee als Privatversicherte ein Kind zu bekommen,dann bekommst Du nämlich kein Geld im Mutterschutz.Wenn Du Dich dann´noch erdreistest in Elternzeit zu gehen musst Du Dich weiterhin privat versichern und zahlst den vollen Beitrag, ohne das Du einen Pfennig davon über das Elterngeld wiederbekommst.Selbst bei Höchstbetrag von 1800,00 EURO sind dann 780,00 Euro inkl. Kind ne Menge Holz.Wenn das Kind dann krank ist, komm bloss nicht auf die Idee Dein kleines Baby zu hause zu pflegen, dann bekommst Du zwar die 10 Tage Freistellung vom Arbeitgeber aber keine Lohnfortzahlung von der privaten KK. Den Tarif gibt es noch nicht einmal……..to be continued!

    Herlichst ihr holstenbewohner!
    Aber Privatversicherte haben es ja so gut!

  2. aristokitten sagt:

    Meine Güte, wo bist’n du versichert? Bei meiner Versicherung müsste ich schon fünf Kinder kriegen, um auf den Tarif zu kommen…eher unwahrscheinlich. Bin ich gleich in die Verhandlungen mit eingestiegen – Ergebnis: 100 € pro Ableger. Dass du keine PKV-Zuschlag auf das Elterngeld kriegst, ist eher ne Gesetzeslücke, da kann ja die Krankenkasse nix für. Das wird die Politik aber ändern müssen wenn sie fördern will, dass auch besser verdienende Akademiker sich gelegentlich fortpflanzen.

    Der Wettbewerb bei den PKVen wird sich die nächsten Jahre immer mehr verschärfen, so ne Abzocke kann sich dann keiner mehr erlauben. Ich würde beizeiten mal nen WEchsel in ERwägung ziehen.

  3. Schaps sagt:

    Argh!! Ein gutes Negativbeispiel für Bürokratenwahnsinn und planloses Kompetenzengeschiebe, sowie überflüssige Vorschriften! Ich werd ja sehen, wie mein Umzug demnächst wird und was da so auf mich zukommt. Ich fühl zumindest mit dir!

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